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Glossar

Winterdienst – Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Räum- & Streupflicht bei Schnee und Glatteis: Wer muss wann räumen und was ist erlaubt?

Sobald Schnee fällt oder Glatteis entsteht, gilt die Räum- und Streupflicht für Eigentümer und Vermieter. Gehwege, Einfahrten und Zugänge müssen zu bestimmten Zeiten (meist 7–20 Uhr werktags, 8–20 Uhr an Sonn- und Feiertagen) geräumt und bei Glätte gestreut sein. Die genauen Uhrzeiten variieren je nach Gemeinde.

Beim Streumittel gilt: Abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt sind überall erlaubt. Auftauende Mittel (Salz) sind in vielen Kommunen nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig – Umweltschutz geht vor.

Wer den Winterdienst an einen Dienstleister übergibt, muss die Pflicht schriftlich übertragen und regelmäßig kontrollieren, ob sie ordentlich erfüllt wird. Eine vollständige Entlastung setzt voraus, dass der Dienstleister zuverlässig und nachweislich tätig wird.

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