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Glossar

Verkehrssicherungspflicht – was Eigentümer wissen müssen

Gesetzliche Pflicht für Eigentümer, Gefahren von ihrer Immobilie abzuwenden – ganzjährig und besonders im Winter.

Als Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie sind Sie gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr für andere ausgeht. Diese Pflicht nennt sich Verkehrssicherungspflicht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) verankert.

In der Praxis bedeutet das: Gehwege, Einfahrten und Zugänge müssen sicher begehbar und befahrbar sein – besonders im Winter. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, haftet bei Unfällen mit seinem Privatvermögen. Die Pflicht kann auf Mieter oder externe Dienstleister übertragen werden – aber nur schriftlich und vollständig.

Häufige Fehler: Die Pflicht nur teilweise übertragen, keine klaren Zeiten definieren oder vergessen, die Übertragung zu dokumentieren. Im Streitfall trägt der Eigentümer die Beweislast.

Als professioneller Hausmeisterservice in Warendorf übernehmen wir die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Objekt zuverlässig – inklusive Winterdienst und Dokumentation.

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