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Glossar

Kleinreparatur – was der Begriff bedeutet und wer zahlt

Was als Kleinreparatur gilt, wer die Kosten trägt und was Kleinreparaturklauseln im Mietvertrag regeln dürfen.

Der Begriff Kleinreparatur taucht häufig in Mietverträgen auf – und sorgt regelmäßig für Streit. Eine Kleinreparaturklausel erlaubt es Vermietern, die Kosten kleinerer Reparaturen auf den Mieter umzulegen. Aber das geht nur unter bestimmten Bedingungen.

Was gilt als Kleinreparatur? Typische Beispiele: tropfender Wasserhahn, defekter Lichtschalter, klemmende Türklinke, Rollladenband tauschen, Fliese reparieren. Es muss sich um Teile handeln, die der Mieter direkt und häufig benutzt.

Was ist erlaubt? Die Klausel muss im Mietvertrag stehen. Der Einzelbetrag ist meist auf 75–150 Euro begrenzt, der Jahresgesamtbetrag auf 6–8 % der Jahresmiete. Ist die Klausel zu weit gefasst, ist sie unwirksam.

Was zahlt der Vermieter? Größere Reparaturen, Schäden am Gebäude und Defekte, die nicht auf Mieternutzung zurückgehen, trägt immer der Eigentümer.

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