Ein sauberer Heckenschnitt ist einer der wichtigsten Pflegeschritte im Garten – aber es gibt dabei mehr zu beachten als nur den Geschmack. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG § 39) schreibt vor, dass radikale Rückschnitte (auf Stock setzen) an Hecken, Sträuchern und Bäumen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar erlaubt sind. Formschnitte (Kontur erhalten, kürzen) sind das ganze Jahr möglich – solange keine Brut stattfindet.
Warum die Einschränkung? Im Frühjahr und Sommer brüten viele Vogelarten in Hecken. Radikale Eingriffe in dieser Zeit würden Nester und Gelege zerstören – das ist strafbar.
Für Hausbesitzer bedeutet das: Formschnitt zweimal im Jahr (Juni und September) ist in der Regel zulässig und hält die Hecke in Form. Den starken Rückschnitt im Winter erledigt man am besten vor Ende Februar, wenn der Frost nachlässt.
