Der Begriff besenrein taucht fast in jedem Mietvertrag auf – aber was genau bedeutet er? Besenrein bedeutet, dass ein Raum oder eine Wohnung grob gereinigt übergeben wird: Böden gefegt, grober Schmutz entfernt, keine losen Gegenstände zurückgelassen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Grundreinigung oder professionelle Reinigung.
Was besenrein konkret bedeutet: Böden kehren oder saugen, Schränke und Oberflächen abstauben, Küche und Bad grob sauberhalten, keine Möbel oder Sperrmüll zurücklassen. Fenster müssen nicht geputzt, Böden nicht gewischt und Wände nicht gestrichen sein – sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.
Was viele nicht wissen: Vermieter können im Mietvertrag höhere Standards festlegen (z. B. professionelle Endreinigung) – das muss dann aber ausdrücklich vereinbart sein. Steht nur „besenrein“ im Vertrag, reicht die grobe Reinigung.
